Was immer gleich blieb

Unterlagen führen, Audit und Abrechnung vorbereitet angehen

Seit Jahrzehnten gehören Anwesenheitslisten, Teilnehmerakten und Nachweise zum Handwerk eines Weiterbildungsträgers. Maßnahmenakte ordnet diese Unterlagen für AZAV-Maßnahmen an einem Ort, damit sie bei Audit und Abrechnung greifbar sind.

  • Für AZAV-Träger
  • Pilotphase mit Erstanwendern
  • Deutsche Rechtsgrundlagen
  • Persönliche Vorführung
Mitarbeiterin ordnet Teilnehmerunterlagen und Anwesenheitslisten an einem Schreibtisch
AZAVfür zugelassene Maßnahmen
BGSBildungsgutschein dokumentieren
AVGSAktivierung dokumentieren
AuditUnterlagen geordnet vorlegen

Vor dem Prüftermin

Die Unterlagen sind da, aber nicht zusammen

Für die Zulassung, das Überwachungsaudit und die Abrechnung müssen Träger ihre Maßnahmendurchführung belegen können. Im Alltag entstehen die Nachweise jedoch in Ordnern, Tabellen, E-Mails und einzelnen Kursakten.

Verteilte Teilnehmerakten

Eintritt, Förderunterlagen, Gespräche und Austritt liegen häufig in verschiedenen Ablagen. Bei Rückfragen beginnt die Suche von vorn.

Anwesenheiten auf Papier

Listen werden im Kursraum geführt und später abgelegt oder übertragen. Fehlzeiten und Nachträge lassen sich dann nur mit zusätzlicher Prüfung nachvollziehen.

Abbrüche ohne Überblick

Abbruchgründe und der Stand der Dokumentation werden nicht immer mit der übrigen Akte verbunden. Für Abrechnung und Prüfung fehlt dann der Zusammenhang.

Audit unter Zeitdruck

Vor dem Besuch der fachkundigen Stelle werden Unterlagen zusammengesucht und Listen abgeglichen. Die Vorbereitung verdrängt die eigentliche pädagogische Arbeit.

Altes Handwerk, klare Ablage

Die Maßnahmenakte führt zusammen, was zusammengehört

Maßnahmenakte bildet die vertraute Arbeitsweise des Trägers digital ab: Akte anlegen, Verlauf festhalten, Unterlagen ablegen. Jede Information bleibt der passenden Maßnahme und dem passenden Teilnehmer zugeordnet.

01

Maßnahme anlegen

Sie erfassen die laufende Maßnahme mit ihren wesentlichen Angaben. Lehrkräfte, Termine und zugehörige Unterlagen erhalten einen festen Platz.

02

Teilnehmer begleiten

Für jeden Teilnehmer entsteht eine fortlaufende Akte. Anwesenheiten, Gespräche, Fehlzeiten und ein möglicher Austritt werden im Verlauf dokumentiert.

03

Unterlagen vorlegen

Für Audit, Abrechnung oder interne Prüfung rufen Sie die benötigten Nachweise aus der Maßnahme heraus auf. Offene Punkte werden sichtbar, bevor Unterlagen weitergegeben werden.

Für den Maßnahmealltag

Die Funktionen folgen Ihrer Dokumentationspflicht

Keine allgemeine Büroablage, sondern Werkzeuge für die Unterlagen, die bei AZAV-Maßnahmen regelmäßig gebraucht werden.

Teilnehmerakte

Führen Sie Stammdaten, Dokumente und den Maßnahmeverlauf in einer Akte zusammen.

Anwesenheitsübersicht

Dokumentieren Sie Anwesenheiten und Fehlzeiten passend zum Termin und Teilnehmer.

Abbruchdokumentation

Halten Sie Austrittsdatum, Abbruchgrund und den Stand der Unterlagen fest.

Lehrkräfteeinsatz

Ordnen Sie eingesetzte Lehrkräfte den jeweiligen Maßnahmen und Terminen zu.

Dokumentenablage

Legen Sie Nachweise dort ab, wo sie im Audit gesucht werden: bei Maßnahme oder Teilnehmer.

Offene Unterlagen

Erkennen Sie, welche Nachweise noch ergänzt oder geprüft werden müssen.

Maßnahmenübersicht

Behalten Sie laufende Maßnahmen, Teilnehmerstände und Dokumentationsaufgaben im Blick.

Zugriffsrechte

Regeln Sie, welche Personen auf sensible Teilnehmerdaten zugreifen dürfen.

Wenn es darauf ankommt

Ordnung, die im Prüfgespräch trägt

Eine gute Akte ersetzt keine pädagogische Arbeit. Sie sorgt aber dafür, dass deren Verlauf nachvollziehbar dokumentiert und vorlegbar bleibt.

Zwei Mitarbeitende prüfen gemeinsam eine digitale Teilnehmerakte

Ruhiger ins Audit

Unterlagen sind nicht über verschiedene Ablagen verstreut, sondern der Maßnahme zugeordnet. So können Sie Prüffragen anhand der Akte beantworten.

Abrechnung vorbereiten

Anwesenheiten und Maßnahmeverlauf stehen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilnehmer. Das erleichtert die Prüfung vor der Abrechnung.

Verantwortung teilen

Kursleitung, Verwaltung und Qualitätsmanagement arbeiten mit derselben geordneten Grundlage. Übergaben müssen nicht auf Zuruf erfolgen.

Verlauf bewahren

Auch bei Personalwechseln bleibt nachvollziehbar, was in einer Maßnahme dokumentiert wurde. Die Akte bleibt Teil der Arbeitsorganisation.

Rechtsgrundlagen im Blick

Prüfbare Pflichten statt allgemeiner Versprechen

Maßnahmenakte richtet ihre Ablage an Anforderungen aus Zulassung, Dokumentation und Datenschutz aus. Die konkrete Prüfung bleibt Aufgabe des Trägers und der zuständigen Stellen.

Zulassung durch fachkundige Stellen

Träger- und Maßnahmezulassungen im Bereich der Arbeitsförderung werden durch fachkundige Stellen erteilt. Die Voraussetzungen und das Verfahren ergeben sich aus der AZAV.

Grundlage: Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, insbesondere §§ 2 bis 6 AZAV

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

Verantwortliche müssen ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten führen, die ihrer Zuständigkeit unterliegen. Bei Teilnehmerakten ist die Verarbeitung personenbezogener Daten im Verzeichnis zu berücksichtigen.

Grundlage: Artikel 30 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung

Nachvollziehbare Buchführung

Aufzeichnungen und Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, müssen geordnet aufbewahrt werden. Die GoBD konkretisieren Anforderungen an Nachvollziehbarkeit, Nachprüfbarkeit und Ordnung.

Grundlage: § 147 Absatz 1 und Absatz 3 Abgabenordnung; GoBD, BMF-Schreiben vom 28. November 2019, BStBl. I S. 1269
Porträtfoto von Julien Jimenez, Autor der Fachbeiträge von Maßnahmenakte
Julien Jimenez

Julien Jimenez ist Herausgeber und Autor der Fachbeiträge von Maßnahmenakte. Zur Autorenseite

Maßnahmenakte befindet sich in der Pilotphase. Gesucht werden Erstanwender, die ihre Dokumentationspraxis einbringen und einen frühen Zugang nutzen möchten.

Einfach kalkulierbar

Preise für die laufende Maßnahmenarbeit

Die laufende Nutzung richtet sich nach der Zahl Ihrer laufenden Maßnahmen. Für die Pilotphase können Sie vorab prüfen, ob die Ablage zu Ihrem Träger passt.

Kennenlernen

Für Träger, die Maßnahmenakte vor dem laufenden Einsatz in einer Vorführung prüfen möchten.

0 Eurofür die Vorführung

  • Persönliche Produktvorführung
  • Besprechung Ihrer Ablagestruktur
  • Einordnung der Pilotphase
  • Klärung offener Fragen
Vorführung anfragen

Noch kein laufender Zugang.

Mehrmaßnahmen

Für Träger mit mehr als fünf laufenden Maßnahmen.

149 Europro Monat

  • Mehr als fünf laufende Maßnahmen
  • Alle Funktionen des Träger-Tarifs
  • Maßnahmenübersicht
  • Lehrkräfteeinsatz dokumentieren
  • Unterstützung beim Einstieg
  • Abstimmung für den laufenden Betrieb
Angebot anfragen

Für größere laufende Maßnahmebestände.

Alle Preise verstehen sich pro Monat zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Monatlich kündbar, solange nichts anderes vereinbart wird.

Häufig gefragt

Fragen aus dem Alltag von AZAV-Trägern

Hier finden Sie Antworten zur Eignung, Einführung und Pilotphase von Maßnahmenakte.

Ist Maßnahmenakte ein QM-Handbuch für Weiterbildungsträger?

Nein. Maßnahmenakte ersetzt kein QM-Handbuch und keine eigene Verfahrensbeschreibung. Die Anwendung hilft dabei, die Dokumentation aus der laufenden Maßnahme geordnet zu führen.

Kann ich Anwesenheitslisten für Bildungsgutschein-Maßnahmen führen?

Ja. Anwesenheiten und Fehlzeiten werden dem jeweiligen Teilnehmer und Termin zugeordnet. Welche Nachweise Ihr Kostenträger im Einzelfall verlangt, prüfen Sie weiterhin anhand Ihrer Vorgaben.

Eignet sich die Anwendung auch für AVGS-Coachings?

Ja. Auch für Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine können Teilnehmerverlauf, Termine und Unterlagen in einer Akte geführt werden. Die konkrete Ausgestaltung orientiert sich an Ihrer Maßnahme.

Ersetzt die Software die Prüfung durch die fachkundige Stelle?

Nein. Die fachkundige Stelle prüft Zulassungsvoraussetzungen nach den einschlägigen Regeln. Maßnahmenakte bereitet Unterlagen vor, trifft aber keine Zulassungsentscheidung.

Was geschieht bei einem Maßnahmeabbruch?

Sie können Austritt, Abbruchgrund und den Stand der Dokumentation in der Teilnehmerakte festhalten. Dadurch bleibt der Vorgang mit Anwesenheiten und übrigen Nachweisen verbunden.

Können mehrere Mitarbeitende mit den Akten arbeiten?

Ja, vorgesehen sind Zugriffsrechte für unterschiedliche Aufgaben im Träger. Im Gespräch zur Einführung klären wir, welche Rollen bei Ihnen auf Teilnehmerdaten zugreifen sollen.

Ist Maßnahmenakte schon allgemein verfügbar?

Maßnahmenakte befindet sich in der Pilotphase. Sie können eine Vorführung anfragen oder sich als Erstanwender für einen frühen Zugang vormerken lassen.

Aus dem Magazin

Hinweise für Dokumentation und AZAV-Alltag

Das Magazin ordnet Fragen rund um Teilnehmerakten, Anwesenheiten, Audits und die Arbeitsorganisation bei Weiterbildungsträgern ein.

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Pilotphase

Zeigen Sie uns Ihre heutige Ablage

In einer Vorführung schauen wir gemeinsam auf Ihren Dokumentationsalltag. Sie erfahren, wie Maßnahmenakte Teilnehmerakten, Anwesenheiten und Maßnahmennachweise bei Ihnen abbilden kann.

  • Wir besprechen Ihre Maßnahmearten und Ablagen.
  • Sie sehen eine Vorführung anhand typischer Dokumentationsfälle.
  • Wir klären, ob ein früher Zugang sinnvoll ist.

Vorführung oder frühen Zugang anfragen

Teilen Sie uns mit, ob Sie Bildungsgutschein-Maßnahmen, AVGS-Coachings oder beides durchführen. Eine kurze Schilderung Ihrer aktuellen Ablage genügt für den Anfang.

Bitte senden Sie keine Teilnehmerdaten oder andere besonders schutzbedürftige Angaben über dieses Formular.

Wir antworten persönlich auf Ihre Anfrage und verwenden Ihre Angaben nur zur Bearbeitung Ihres Anliegens. Sie erreichen uns auch direkt unter jimenezjulien42@gmail.com.